AGB zu Bubble Tent Übernachtung
für MEXXFRO Bubble-Tents
Stand: 30.06.2023
MEXXFRO GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 21, 87700 Memmingen, 08331 994 78-0, info@mexxfro.de,
– nachstehend „Hotel“ genannt –
- Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.
- Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Preise und Leistungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, hat der Gast die Buchung mindestens 10 Tage vor Anreise zu stornieren. Wenn bis zum Check-in noch mindestens 7 Tage verbleiben, erhält der Gast 50 % des Buchungsbetrags für alle gebuchten Nächte zurück. Verbleiben bis zur Anreise weniger als 7 Tage, so erhält der Gast 10 % des Buchungsbetrags für alle gebuchten Nächte zurück.
– Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
- Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
- An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 12 Uhr 50 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
- Haftung
7.1 Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
AGB zu Pauschal-/Komplettreisen
Allgemeine Reisebedingungen, Pflichtinformationen und Datenschutz
Für den Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen durch die Firma Mexxfro GmbH gelten nachfolgende Vertragsbedingungen.
- 1 Vertragsgegenstand und Abschluss des Reisevertrages
(1) Mexxfro ist verantwortlicher Reiseveranstalter und führt Reisen insbesondere Touren mit E-Bikes durch.
(2) Der Reisevertrag kommt mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch die Mexxfro GmbH und nach der darauffolgenden verbindlichen Anmeldung des Kunden zustande. Die Erklärungen bedürfen keiner besonderen Form. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung und soweit erforderlich einen Sicherungsschein.
(3) Auf Ihre unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular unserer Website übersenden wir Ihnen ein verbindliches Reiseangebot per E-Mail. Das Angebot enthält alle Reiseinformationen und stellt zusammen mit den Anlagen den gesamten Reisevertrag dar. An dieses Angebot sind wir für 14 Tage gebunden. Wenn Sie das Angebot annehmen wollen, müssen Sie uns dies innerhalb der Frist per E-Mail verbindlich mitteilen. Erklären Sie die Annahme nach Ablauf der Frist, übersenden wir Ihnen ein neues Angebot. Änderungswünsche und Korrekturen können Sie uns jederzeit vor Vertragsschluss per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln. Soweit Änderungen von Ihnen gewünscht wurden, übersenden wir Ihnen ein neues verbindliches Angebot. Sie erhalten nach erfolgtem Vertragsschluss unverzüglich eine Reisebestätigung.
(4) Für den Vertragsschluss mit uns stehen Ihnen die Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch zur Verfügung.
(5) Der Vertragstext wird Ihnen per E-Mail übersandt und von uns gespeichert. Der Vertragstext kann Ihnen von uns erneut übermittelt werden, wenn Sie dies wünschen.
- 2 Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 r Abs. 3 BGB erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Anzahlung unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto (oder PayPal-Konto) der Mexxfro GmbH zu überweisen und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und ohne gesonderte Aufforderung zu leisten. Hat sich die Mexxfro GmbH den Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vorbehalten, wird der restliche Reisepreis erst am Tag nach Ablauf der Rücktrittsfrist fällig.
(3) Bei Anmeldungen nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Reisepreises nach Absatz 2 ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
- 3 Leistungsänderungen
- Mexxfro behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor dem Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
- Muss eine Reise aus nicht vermeidbaren und außergewöhnlichen Gründen (höherer Gewalt, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, wie bei z.B. Naturkatastrophen etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch Mexxfro so früh wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Gutschrift des Reisepreises für einen anderen Termin oder eine Auszahlung.
- 4 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Mexxfro vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden steht Mexxfro unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen eine Entschädigungen nach § 651 h Abs. 2 S. 2 BGB zu.
(3) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht bis 7 Tage vor Reisebeginn die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den vertraglichen Erfordernissen der Reise nicht entspricht. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
- 5 Versicherung
Mexxfro empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Deckungsschutz für die Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über https://www.hmrv.de/
- 6 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.
- 7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Mexxfro kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Mexxfro sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Mexxfro wahrzunehmen. Kündigt die Mexxfro GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
- Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann Mexxfro vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
- 8 Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, Beistandspflicht
- Wird die Reise infolge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Mexxfro als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter nur für die bereits erbrachten Reiseleistungen die vereinbarte Vergütung verlangen.
- Mexxfro hat für den Fall, dass sich ein Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Anfragen können unter den unten genannten Kontaktdaten erfolgen. Die Beistandsleistungen können in Informationen über Gesundheitsdienste und Behörden vor Ort, konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Telekommunikationsverbindungen oder Unterstützung bei der Suche nach anderen Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Wurden die Umstände durch den Teilnehmer selbst herbei geführt, kann Mexxfro die Erstattung der Aufwendungen verlangen.
- 9 Pflichten bei Mängeln, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, hat Kunde den Mangel unverzüglich bei Mexxfro unter den unten genannten Kontaktdaten direkt oder bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Ohne eine Anzeige können weitere Ansprüche ausgeschlossen sein.
(2) Eine Kündigung ist regelmäßig nur bei einem erheblichen Mangel zulässig. Sie setzt voraus, dass der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe gesetzt hat und die Abhilfe nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist.
(3) Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
- 10 Pflichten des Kunden
(1) Kunde wird im Rahmen der Reise am Straßenverkehr teilnehmen. Er ist verpflichtet darauf zu achten, dass er dies nur tut, wenn er fahrtauglich ist. Der Genuss von Alkohol oder Drogen ist vor und während der Touren zu unterlassen. Im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist die Reiseleitung zu informieren.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt eigenverantwortlich. Der Kunde ist gehalten, sich so zu verhalten, dass weder er noch andere Teilnehmer gefährdet werden.
(2) Teilnahmevoraussetzung ist ein Führerschein der Klasse AM.
(3) Das Zulässige Gesamtgewicht der zur Verfügung gestellten Bikes beträgt 130 kg.
- 11 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Mexxfro für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt nicht für direkte Ansprüche gegen Leistungsträger, die auf Grundlage internationaler Übereinkommen und darauf basierender gesetzlicher Regelungen geltend gemacht werden. Hier sind die dort benannten Haftungsgrenzen zu berücksichtigen.
- 12 DATENSCHUTZ
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Mexxfro GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 21, 87700 Memmingen, Telefon: +49 8331 / 99478-11, E-Mail: info@mexxfro.de; die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke und im Umfang Ihrer Anfrage sowie zur werblichen Ansprache; Sie haben uns gegenüber folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung; Widerspruch gegen die Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie unter: https://mexxfro.com/datenschutzerklaerung/
- 13 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter Mexxfro kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
Mexxfro GmbH
Geschäftsführer: Markus Präsenz, Thilo Frommlet
Rudolf-Diesel-Straße 21
87700 Memmingen
Tel: +49 (0) 8331 99478-0
Fax: +49 (0) 8331 99478-95
info[at]mexxfro.de
www.mexxfro.de
Kontoverbindung
VR Bank Memmingen
IBAN: DE10 7319 0000 0000 1011 50
BLZ: 73190000
Steuernummer: DE3204 82898
PayPal
info[at]mexxfro.de
AGB Gutscheine
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle von der MEXXFRO GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 21, 87700 Memmingen (nachstehend ″MEXXFRO″), ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.
2. Datenschutz
MEXXFRO nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.
3. Gerichtsstand, Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen MEXXFRO und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von MEXXFRO. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines MEXXFRO Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.
5. Gültigkeitszeitraum
MEXXFRO Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine zwei Jahre ab Kaufdatum gültig. Jedoch behält sich MEXXFRO vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website www.mexxfro.de rechtzeitig angekündigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen. Er erhält den Gegenwert dafür spesenfrei per Überweisung ausbezahlt.
6. Einlösung
MEXXFRO Gutscheine können ausschließlich telefonisch unter +49 8331 994 78-0 eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines MEXXFRO Gutscheins ist kein Ersatz möglich. MEXXFRO Gutscheine sind ausschließlich anrechenbar auf Übernachtungen in MEXXFRO Bubble-Tents, nicht auf Bubble-Tour Kombinationen oder sonstige Produkte.
7. Berechtigung bei Einlösung
MEXXFRO ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und MEXXFRO unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.
8. Erfüllung
Beim Kauf eines MEXXFRO Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von MEXXFRO zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.
9. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines MEXXFRO Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
10. Firmenkunden
Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene MEXXFRO Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch MEXXFRO.