AGB
Allgemeine Reisebedingungen, Pflichtinformationen und Datenschutz
Für den Vertrag über die Erbringung von Reiseleistungen durch die Firma Mexxfro GmbH gelten nachfolgende Vertragsbedingungen.
- 1 Vertragsgegenstand und Abschluss des Reisevertrages
(1) Mexxfro ist verantwortlicher Reiseveranstalter und führt Reisen insbesondere Touren mit E-Bikes durch.
(2) Der Reisevertrag kommt mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch die Mexxfro GmbH und nach der darauffolgenden verbindlichen Anmeldung des Kunden zustande. Die Erklärungen bedürfen keiner besonderen Form. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung und soweit erforderlich einen Sicherungsschein.
(3) Auf Ihre unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular unserer Website übersenden wir Ihnen ein verbindliches Reiseangebot per E-Mail. Das Angebot enthält alle Reiseinformationen und stellt zusammen mit den Anlagen den gesamten Reisevertrag dar. An dieses Angebot sind wir für 14 Tage gebunden. Wenn Sie das Angebot annehmen wollen, müssen Sie uns dies innerhalb der Frist per E-Mail verbindlich mitteilen. Erklären Sie die Annahme nach Ablauf der Frist, übersenden wir Ihnen ein neues Angebot. Änderungswünsche und Korrekturen können Sie uns jederzeit vor Vertragsschluss per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln. Soweit Änderungen von Ihnen gewünscht wurden, übersenden wir Ihnen ein neues verbindliches Angebot. Sie erhalten nach erfolgtem Vertragsschluss unverzüglich eine Reisebestätigung.
(4) Für den Vertragsschluss mit uns stehen Ihnen die Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch zur Verfügung.
(5) Der Vertragstext wird Ihnen per E-Mail übersandt und von uns gespeichert. Der Vertragstext kann Ihnen von uns erneut übermittelt werden, wenn Sie dies wünschen.
- 2 Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 r Abs. 3 BGB erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Anzahlung unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten fällig. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto (oder PayPal-Konto) der Mexxfro GmbH zu überweisen und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und ohne gesonderte Aufforderung zu leisten. Hat sich die Mexxfro GmbH den Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vorbehalten, wird der restliche Reisepreis erst am Tag nach Ablauf der Rücktrittsfrist fällig.
(3) Bei Anmeldungen nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Reisepreises nach Absatz 2 ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.
- 3 Leistungsänderungen
- Mexxfro behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor dem Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
- Muss eine Reise aus nicht vermeidbaren und außergewöhnlichen Gründen (höherer Gewalt, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, wie bei z.B. Naturkatastrophen etc.) kurzfristig abgesagt werden, wird der Kunde durch Mexxfro so früh wie möglich benachrichtigt. In diesem Fall erfolgt nach Wahl des Kunden eine Gutschrift des Reisepreises für einen anderen Termin oder eine Auszahlung.
- 4 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Mexxfro vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden steht Mexxfro unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen eine Entschädigungen nach § 651 h Abs. 2 S. 2 BGB zu.
(3) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht bis 7 Tage vor Reisebeginn die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den vertraglichen Erfordernissen der Reise nicht entspricht. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
- 5 Versicherung
Mexxfro empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Deckungsschutz für die Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über https://www.hmrv.de/
- 6 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.
- 7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Mexxfro kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Mexxfro sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Mexxfro wahrzunehmen. Kündigt die Mexxfro GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
- Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann Mexxfro vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
- 8 Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, Beistandspflicht
- Wird die Reise infolge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Mexxfro als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter nur für die bereits erbrachten Reiseleistungen die vereinbarte Vergütung verlangen.
- Mexxfro hat für den Fall, dass sich ein Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet, unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Anfragen können unter den unten genannten Kontaktdaten erfolgen. Die Beistandsleistungen können in Informationen über Gesundheitsdienste und Behörden vor Ort, konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Telekommunikationsverbindungen oder Unterstützung bei der Suche nach anderen Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Wurden die Umstände durch den Teilnehmer selbst herbei geführt, kann Mexxfro die Erstattung der Aufwendungen verlangen.
- 9 Pflichten bei Mängeln, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, hat Kunde den Mangel unverzüglich bei Mexxfro unter den unten genannten Kontaktdaten direkt oder bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Ohne eine Anzeige können weitere Ansprüche ausgeschlossen sein.
(2) Eine Kündigung ist regelmäßig nur bei einem erheblichen Mangel zulässig. Sie setzt voraus, dass der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe gesetzt hat und die Abhilfe nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist.
(3) Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
- 10 Pflichten des Kunden
(1) Kunde wird im Rahmen der Reise am Straßenverkehr teilnehmen. Er ist verpflichtet darauf zu achten, dass er dies nur tut, wenn er fahrtauglich ist. Der Genuss von Alkohol oder Drogen ist vor und während der Touren zu unterlassen. Im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist die Reiseleitung zu informieren.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt eigenverantwortlich. Der Kunde ist gehalten, sich so zu verhalten, dass weder er noch andere Teilnehmer gefährdet werden.
(2) Teilnahmevoraussetzung ist ein Führerschein der Klasse AM.
(3) Das Zulässige Gesamtgewicht der zur Verfügung gestellten Bikes beträgt 130 kg.
- 11 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Mexxfro für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt nicht für direkte Ansprüche gegen Leistungsträger, die auf Grundlage internationaler Übereinkommen und darauf basierender gesetzlicher Regelungen geltend gemacht werden. Hier sind die dort benannten Haftungsgrenzen zu berücksichtigen.
- 12 DATENSCHUTZ
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Mexxfro GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 21, 87700 Memmingen, Telefon: +49 8331 / 99478-11, E-Mail: info@mexxfro.de; die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke und im Umfang Ihrer Anfrage sowie zur werblichen Ansprache; Sie haben uns gegenüber folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung; Widerspruch gegen die Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Weitere datenschutzrechtliche Informationen erhalten Sie unter: https://mexxfro.com/datenschutzerklaerung/
- 13 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter Mexxfro kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
Mexxfro GmbH
Geschäftsführer: Markus Präsenz, Thilo Frommlet
Rudolf-Diesel-Straße 21
87700 Memmingen
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